Wir Entwickler von Tovula verstehen uns als Teil der OpenSource-Community, das heißt Tovula steht als OpenSource-Software jedem zur Verfügung. Die Lizenzbedingungen für Tovula orientieren sich daher an der GNU General Public Licence (GPL, deutsche Übersetzung). Wir haben Tovula nach diesen Bedingungen entwickelt und laden alle herzlich ein, Tovula nach diesen Bedingungen ebenfalls zu nutzen oder weiterzuentwickeln.
1. Tovula ist freie Software. Das heißt, Sie können sich eine Kopie von Tovula von der Tovula-Homepage herunterladen. Diese können Sie verwenden, ohne Lizenzgebühren zu zahlen oder andere Verpflichtungen einzugehen.
2. Tovula steht als frei verfügbarer Download im Quelltext zur Verfügung.
3. Wir bemühen uns, Dokumentationen für alle Bestandteile von Tovula zur Verfügung zu stellen.
4. Jeder kann Support für Tovula anbieten oder in Anspruch nehmen. Dies kann auch zu einem frei zu verhandelnden Entgelt geschehen.
5. Wir geben ausdrücklich keine Zusage, dass Tovula für einen mehr oder weniger bestimmten Zweck geeignet oder in einer bestimmten Umgebung ohne Anpassung, Bugfixes oder Änderung einsetzbar ist.7. Ausdrücklich nicht als Erweiterung von Tovula im Sinne von 6.) gelten die Layouts von Websites, die mit Hilfe von Tovula erstellten wurden.
8. Weiterentwicklungen von Tovula - das umfasst sowohl zusätzliche oder veränderte Module als auch Source-Forks - müssen diese Lizenzbedingungen und einen Verweis auf die Homepage von Tovula (http://www.tovula.de/) enthalten.
9. Wir bieten Supportgarantie nur auf Basis entsprechender Verträge an. Diesbezüglich sind wir für viele Ideen zu einer konkreten Vereinbarung offen.
10. Wir sehen für unsere Weiterentwicklungen von Tovula diese Bedinungen als geltende Vorgehensweise an. Wir behalten uns als Ersteller der ersten Tovula-Basis allerdings vor, diese Weiterentwicklungen in Ausnahmefällen mit anderen Bedingungen zu versehen. Dies gilt zum Beispiel, wenn wir gehalten sind, die Wahrung von Firmengeheimnissen unserer Kunden zu berücksichtigen.
11. Diese Lizenz kann von uns jederzeit weiter ergänzt werden, sofern sie bereits gewährte Zugriffsrechte nicht einschränkt.